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Bildung durch Computerkurs

GÖD-Bildungsbeitrag für Pensionisten

€ 29,10 - Bildungsbeitrag für Aus- und Fortbildungskurse

€ 43,60 erhöhter Bildungsbeitrag für EDV Kurse

Alle im Ruhestand oder in der Pension befindlichen Mitglieder der GÖD können nach Besuch eines Kurses (z.B. Kurse an Volkshochschulen etc.) 1 x pro Jahr einen Bildungsbeitrag beanspruchen.
Antragstellung: Mit Formular.
Es kann bei der zuständigen Landesvertretung angefordert oder von der Website www.goed.at Abschnitt SERVICE ► finanzielle Leistungen ► Bildungsförderungsbeitrag heruntergeladen werden.
Direktzugang zum Word-Formular:
Bildungsförderungsbeitrag_Formblatt_Pensionisten WORD (38 K)

Voraussetzungen: Mitgliedschaft mind. 1 Jahr
Kursdauer: Allgemeine Aus- und Fortbildungskurse mindestens 2 Tage jedoch für EDV-Kurse über 2 Wochen.
Kein Bildungsbeitrag gebührt, wenn der Kurs von der GÖD angeboten und gefördert wurde.

Stand: Jänner 2012


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